*Der Rabattcode „Cannamedical60“ ist auf 500 Teilnehmende limitiert und kann von jedem Nutzer für ein Erstgespräch mit den Kooperationsärzten von Algea Care maximal einmal verwendet werden. Es entsteht kein Anspruch auf Einlösung des Gutscheins. Bitte beachte die weiteren Teilnahmebedingungen am Ende dieser Webseite.
So geht's!
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Für Neu- und Bestandskunden:
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Mit dem Rabattcode „Cannamedical60“ erhältst du einmalig 60 % Rabatt auf deine Behandlung bei Algea Care. Gültig für Neu- und Bestandskunden!
Dieses Angebot ist auf die ersten 500 Einlösenden limitiert, daher zögere nicht und sichere dir noch heute deinen Termin bei Algea Care!
Und so geht’s: Frage auf der Website von Algea Care zunächst eine Cannabis-Behandlung an. Anschließend kannst du mit dem Rabattcode “Cannamedical60” 60 % auf dein Erstgespräch mit den Kooperationsärzten von Algea Care sparen. Nur solange der Vorrat reicht.
Bitte beachte die Teilnahmebedingungen am Ende dieser Webseite.
Für die Einlösung des Rabattcode gelten folgende Teilnahmebedinungen:
Der Rabattcode „Cannamedical60“ ist auf 500 Teilnehmende limitiert und kann von jedem Nutzer maximal 1 x verwendet werden. Es entsteht kein Anspruch auf Einlösung des Gutscheins. Gültig für alle Terminarten, sowohl für Bestandskunden als auch für Neupatienten. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrags ist nicht möglich. Es entsteht ein Dienstleistungsverhältnis zwischen dem Patienten und der AlgeaCare. Die Apotheke stellt nur die Möglichkeit der Gutscheinlösung zur Verfügung.
Die Therapieentscheidung wird durch kooperierende Ärzte im Erstgespräch getroffen. Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich. Voraussetzungen sind die Einhaltung anerkannter fachlicher Standards im Sinne des § 630a BGB (unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse, der ärztlichen Erfahrung, die zu der Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat) sowie die Feststellung, dass abhängig vom Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist.
Diese Aktion dient ausschließlich als freiwilliges Angebot für Patienten und hat keinen Einfluss auf die ärztliche Verschreibung oder Empfehlung von Medikamenten oder Dienstleistungen. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 31 Abs. 1 MBO-Ä) möchten wir darauf hinweisen, dass Ärzte unabhängig von dieser Aktion dazu verpflichtet sind, medizinische Entscheidungen unbeeinflusst von finanziellen Anreizen zu treffen. Diese Aktion stellt keine Garantie für eine bevorzugte Behandlung oder Verordnung dar. Die ärztliche Entscheidung basiert ausschließlich auf medizinischen Notwendigkeiten und Qualitätskriterien.
Die Teilnahme an der Aktion verpflichtet nicht zur Einlösung eines ausgestellten Rezeptes in der Apotheke und ist für jeden registrierten Patienten der Apotheke nutzbar.